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ERBRECHT

Rechtsanwalt Erbrecht Altenburg, Chemnitz, Gera

Das Erbrecht ist ein Bereich des Zivilrechts, der sich mit der Übertragung von Vermögen, Eigentum und Rechten eines Menschen nach seinem Tod befasst. Es regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser) auf ihre Erben verteilt wird. Dabei spielen verschiedene rechtliche und familiäre Aspekte eine Rolle, die es zu beachten gilt, um eine gerechte und reibungslose Vermögensaufteilung zu gewährleisten.


Die Bedeutung des Testaments im Erbrecht


Ein zentrales Instrument im Erbrecht ist das Testament. Mit einem Testament kann der Erblasser seinen letzten Willen festlegen und bestimmen, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Dabei kann er nicht nur festlegen, wer seine Erben sein sollen, sondern auch einzelne Vermögensgegenstände oder Geldbeträge bestimmten Personen zuweisen. Ein Testament bietet somit die Möglichkeit, individuelle Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Vermögensnachfolge umzusetzen und Konflikte unter den möglichen Erben zu vermeiden.


Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, darunter das handschriftliche Testament, das öffentliche Testament und das notarielle Testament. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Formalitäten, die es zu beachten gilt. So muss beispielsweise ein handschriftliches Testament eigenhändig verfasst und unterschrieben werden, während ein notarielles Testament von einem Notar aufgesetzt und beurkundet wird. Die Wahl der Testamentsform hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Erblassers ab.


Die gesetzliche Erbfolge


Fehlt ein gültiges Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt, wer als Erbe eines Verstorbenen gilt und in welchem Umfang er erbt. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich in erster Linie nach der Verwandtschaftsbeziehung zwischen dem Erblasser und den möglichen Erben. Ehegatten und Kinder des Erblassers haben dabei in der Regel ein gesetzliches Erbrecht und erben vorrangig vor anderen Verwandten.


Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sieht verschiedene Erbquoten für die unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade vor. So erben beispielsweise Ehegatten neben den gemeinsamen Kindern des Erblassers, während Eltern und Geschwister des Erblassers nur dann erben, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Die gesetzliche Erbfolge bietet somit eine klare Regelung für den Fall, dass kein Testament vorhanden ist und ermöglicht eine gerechte Verteilung des Nachlasses unter den gesetzlichen Erben.


Die Pflichtteilsansprüche


Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es auch Pflichtteilsansprüche, die bestimmten Personen zustehen, auch wenn sie im Testament des Erblassers nicht bedacht wurden. Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder und Enkelkinder, sowie sein Ehegatte. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil, auch wenn der Erblasser sie in seinem Testament von der Erbfolge ausgeschlossen hat.


Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Berechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde. Er dient dazu, sicherzustellen, dass nahe Angehörige des Erblassers auch im Falle einer Enterbung einen angemessenen Teil des Nachlasses erhalten. Pflichtteilsansprüche können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entzogen oder beschränkt werden, etwa wenn der Berechtigte sich schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat.


Unsere Rolle als Anwalt für Erbrecht


Angesichts der Komplexität des Rechtbereich Erbrecht und der Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften ist es ratsam, sich bei erbrechtlichen Angelegenheiten von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht können wir Sie beim Verfassen eines Testaments und der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen unterstützen, ebenso die Regelung von erbrechtlichen Streitigkeiten und Durchführung eines Erbschaftsverfahrens.


Wir setzen Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse in Ihrem Interesse um und vertreten Sie in allen rechtlichen Punkten sowohl außergerichtlich und auch vor Gericht.

Darüber hinaus kümmern wir uns weitere Themen wie zum Beispiel Beantragung eines Erbscheins.


Rechtzeitige Beratung durch Anwalt für Erbrecht


Jeder volljährige Mensch, so abwegig es auch in jungen Jahren ist, sollte ein Testament verfassen. Insbesondere, wenn man nicht verheiratet ist und in einer Partnerschaft lebt und insbesondere dann, wenn man jemandem etwas hinterlassen möchte, der nicht verwandt ist, ist ein Testament unumgänglich.


Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei beantworten wir Ihnen gerne alle Ihre Fragen zum Thema Erbrecht, Erben, Nachlass, Vermächtnis, Testament, Erbschein und weiteres, um frühestmöglich eventuelle Probleme zu lösen und angemessene Wege finden, um die Wünsche einer Erblasserin bzw. eines Erblassers umzusetzen.


Streitigkeiten um das Erbe


Auch wenn es ein Testament gibt, kommt es immer wieder vor, dass ein solches angefochten wird. Egal, ob es um die Verteilung von finanziellem Vermögen oder materiellen Gegenständen geht - wir vertreten Ihre Interessen und beraten Sie umfassend zu Ihren Wünschen.


In einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren Kanzleien in Altenburg, Chemnitz und Gera beantworten wir gerne alle Ihre Fragen. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen und finden dazu hier unsere Kontaktdaten.

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